Am 1. Januar 2023 trat das neue Musikschulgesetz mitsamt Musikschulverordnung in Kraft. Seither verfügt die musikalische Begabtenförderung im Kanton Zürich über einen rechtlichen Rahmen. Das Eidgenössische Departement des Innern EDI erliess per 1. August 2022 die Verordnung über das Förderungskonzept zum Programm «Junge Talente Musik», an dem der Kanton Zürich teilnimmt. Im Rahmen dieses Programms gewährt der Bund Finanzhilfen für die Vergabe von Beiträgen an Talente und die Unterstützung von Angeboten der Begabtenförderung.
Alle Details zum Förderprogramm und zum Programm «Junge Talente Musik» finden Sie im Leitfaden «Förderprogramm Musik Kanton Zürich» pdf 2MB. Einen Überblick vermittelt das Nachstehende.
Ziel
Zugang
Zugang zum Förderprogramm der anerkannten Musikschulen haben besonders talentierte und engagierte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Wohnsitz im Kanton Zürich bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Den Beitrag des Bundes können auch Talente erhalten, die eine Erstausbildung abgeschlossen haben. Voraussetzung für die Aufnahme ins Förderprogramm ist das Bestehen einer Eignungsprüfung. Das Eintrittsniveau wird, unter Kenntnisnahme des Wunsches der Schülerin oder des Schülers, bei der Eignungsprüfung festgelegt. Schülerinnen und Schüler, die bereits im Förderprogramm sind, haben Jahr für Jahr eine weitere Eignungsprüfung abzulegen. Diese entscheidet über den Verbleib im bisherigen oder im nächsthöheren Niveau. Bis und mit Niveau 3 ist der Verbleib in demselben Niveau für längstens vier Jahre möglich. Wer die Prüfung nicht besteht, scheidet aus dem Förderprogramm aus.
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung für das kommende Schuljahr findet bis Ende Juni des laufenden Schuljahres statt. Sie besteht aus der Selbsteinschätzung der Schülerin oder des Schülers, einer Gesamtbeurteilung der Musiklehrpersonen und Mentoren, einem Auftritt und einem anschliessenden Gespräch mit dem Beurteilungsgremium. Dieses verschafft sich einen Eindruck des Lernfortschritts und versucht, das Potenzial zu beurteilen, das die Schülerin oder der Schüler aller Voraussicht nach im bevorstehenden Jahr und allenfalls darüber hinaus auszuschöpfen vermag.
Anmeldung
Schülerinnen und Schüler anerkannter Musikschulen, die bereits im Förderprogramm sind, werden von der Musikschule aufgeboten, die das Förderprogramm durchführt. Schülerinnen und Schüler anerkannter Musikschulen, die neu oder nach einem Unterbruch erneut ins Förderprogramm aufgenommen werden wollen, müssen sich zur Eignungsprüfung bei der Musikschule anmelden, die das Förderprogramm in der betreffenden Region durchführt. Schülerinnen und Schüler der anerkannten Kunst- und Sportschulen (Sekundarstufe I) sowie des Kunst- und Sportgymnasiums werden von ihrer Schule zu den Eignungsprüfungen aufgeboten. Ebenso Lernende, die ins Pre-College der Zürcher Hochschule der Künste ZHdK aufgenommen werden wollen. Die Eignungsprüfung ist in der Regel kostenlos.
Eintritt
Eine bestandene Eignungsprüfung ist die Voraussetzung für den Eintritt und den Verbleib für die Dauer eines Schuljahres in einem der vier Niveaus des Förderprogramms einer anerkannten Musikschulen, den Eintritt und den Verbleib an einer der anerkannten Kunst- und Sportschulen (Sekundarstufe 1) oder am Kunst- und Sportgymnasium und den Eintritt ins Pre-College der Zürcher Hochschule der Künste ZHdK. Für Schülerinnen und Schüler von Musikschulen, die das Förderprogramm nicht selbst durchführen, hat der Eintritt ins Förderprogramm einen Schulwechsel zur Folge. Näheres hierzu findet sich im Reglement Schulwechsel pdf 81kB des Verbands Zürcher Musikschulen. Nur der Einzelunterricht im Hauptfach kann auf ausdrücklichen Wunsch und im Einverständnis beider Musikschulen weiterhin von der bisherigen Musiklehrperson erteilt werden. Lernende im Niveau 4 treten ins Pre-College von Musikschule Konservatorium Zürich MKZ, des Konservatoriums Winterthur oder der Zürcher Hochschule der Künste ZHdK ein, abhängig davon, wo sie die Prüfung abgelegt haben.
Schulgeld
Die Musikschule mit Förderprogramm verrechnet ihre Leistungen der Musikschule der Wohngemeinde. Diese verrechnet den Eltern oder – bei Volljährigkeit – der Schülerin oder dem Schüler das ortsübliche Schulgeld für eine 50-Minuten-Lektion. Damit sind alle Leistungen des Förderprogramms abgegolten. Lernende in der Studiumsvorbereitung bezahlen das Schulgeld des betreffenden Pre-Collegs.
Beiträge des Bundes an Talente
Massgebend für die Ausschüttung der Finanzhilfen des Bundes ist die die Verordnung über das Förderungskonzept zum Programm «Junge Talente Musik» pdf 311kB des Eidgenössische Departement des Innern EDI. Im Auftrag des Volksschulamts nimmt der Verband Zürcher Musikschulen die Aufgaben der Koordinationsstelle wahr. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an:
Verband Zürcher Musikschulen
Koordinationsstelle Programm «Junge Talente Musik»
+41 43 243 87 77
info@vzm.ch (oder via Kontaktformular)
Voraussetzung für den Erhalt einer finanziellen Unterstützung aus Mitteln des Bundes ist die Anerkennung als Talent. Wer die Eignungsprüfung bestanden hat und am Förderprogramm teilnimmt, wird für die Dauer eines Schuljahres als Talent anerkannt. Soweit die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel reichen, erhalten anerkannte Talente eine jährliche finanzielle Unterstützung. Ein Anspruch besteht indes nicht. Die Unterstützung wird bis spätestens Ende Dezember ausbezahlt und beträgt gegenwärtig
– CHF 1‘000 pro Jahr für Talente im Niveau 1,
– CHF 1‘500 pro Jahr für Talente im Niveau 2,
– CHF 2‘000 pro Jahr für Talente im Niveau 3,
– CHF 2‘500 pro Jahr für Talente im Niveau 4 (Pre-College).
Übersteigt die Anzahl anerkannter Talente die verfügbaren Mittel, priorisiert der Kanton nach folgenden Regeln: Talente in höheren Niveaus haben Vorrang vor Talenten in tieferen Niveaus. Kann innerhalb eines Niveaus nur ein Teil der Talente berücksichtigt werden, erfolgt die Priorisierung aufgrund des steuerbaren Einkommens der Eltern. Talente, deren Eltern ein tieferes steuerbares Einkommen aufweisen, haben Vorrang.
Talente mit Wohnsitz im Kanton Zürich, die an einem ausserkantonalen Förderprogramm teilnehmen
Unter den vorstehend erwähnten Voraussetzungen erhalten auch Talente mit Erstwohnsitz im Kanton Zürich, die an einem ausserkantonalen Förderprogramm teilnehmen, eine finanzielle Unterstützung. Zuständig ist der Kanton Zürich. Da von ausserkantonalen Förderprogrammen keine automatische Meldung erfolgt, müssen sich die betreffenden Talente eigens bei der Koordinationsstelle anmelden. Dafür steht ihnen das hier zum Download bereitstehende Anmeldeformular pdf 544kB zur Verfügung. Anhand der Anmeldung prüft die Koordinationsstelle, ob die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung aus Mitteln des Bundes erfüllt sind. Die Anmeldung gilt für das auf das Eingangsdatum folgende Schuljahr.
Unterricht
Während des gesamten Verbleibs im Förderprogramm werden die Schülerinnen und Schüler von einer Mentorin oder einem Mentor betreut. In den ersten drei Monaten nach dem Eintritt ins Förderprogramm wird mit der Schülerin oder dem Schüler ein Förderplan vereinbart. Dieser beruht auf den Stärken und Schwächen der musikalischen Perzeption und Interpretation, die von der Mentorin oder dem Mentor in Rücksprache mit den Lehrpersonen festgestellt werden. Die individuellen Aktivitäten der Schülerin oder des Schülers im Förderprogramm werden am Förderplan ausgerichtet. Dieser wird laufend aktualisiert. Bis und mit Niveau 3 orientiert sich der Erwerb instrumentaler oder vokaler Fertigkeiten im Sinne einer Minimalanforderung am Schwierigkeitsgrad der betreffenden Stufen des Zürcher Stufentests, die mit dem Niveau korrespondieren. Die Teilnahme am Stufentest wird den Schülerinnen und Schülern nahegelegt. Die Lernenden im Niveau 4 bereiten sich gezielt auf die Aufnahmeprüfung an eine Musikhochschule und das Musikstudium vor. Der Schwierigkeitsgrad orientiert sich an diesem Ziel. Neben dem Einzelunterricht wirken die Schülerinnen und Schüler den Möglichkeiten entsprechend in einer typischen Formation (Orchester, Chor, Ensemble, Band) der von ihnen gewählten Musikrichtung mit. Die Schülerinnen und Schüler haben mehrere Auftritte pro Jahr vor unterschiedlichem Publikum zu absolvieren, solo oder in der Formation. Für jeden im Rahmen des Förderprogramms vorgeschriebenen Auftritt erhalten sie ein Feedback. Bewusstes Musikhören, Methoden der Gehörbildung, musiktheoretische und musikgeschichtliche Kenntnisse, neue Produktionsformen und anderes mehr wird in unterrichtsergänzenden Kursen, Workshops und Projekten vermittelt.
Niveau 1:
In der Regel sind die Schülerinnen und Schüler im Niveau 1 zwischen acht und elf Jahre alt. Sie erhalten wöchentlich 60 Minuten Einzelunterricht auf ihrem Instrument oder in Gesang. Das Niveau 1 korrespondiert im Sinne einer Minimalanforderung mit den Stufen 2 bis 3 des Zürcher Stufentests.
Niveau 2:
In der Regel sind die Schülerinnen und Schüler im Niveau 2 zwischen elf und 14 Jahre alt. Sie erhalten wöchentlich 60 bis 70 Minuten Einzelunterricht auf ihrem Instrument oder in Gesang. Das Niveau 2 korrespondiert im Sinne einer Minimalanforderung mit den Stufen 3 bis 5 des Zürcher Stufentests.
Niveau 3:
In der Regel sind die Schülerinnen und Schüler im Niveau 3 zwischen 14 und 17 Jahre alt. Sie erhalten wöchentlich 70 bis 80 Minuten Einzelunterricht auf ihrem Instrument oder in Gesang. Das Niveau 3 korrespondiert im Sinne einer Minimalanforderung mit den Stufen 5 bis 7 des Zürcher Stufentests.
Niveau 4 (Pre-College):
Für den Eintritt ins Pre-College, das in der Regel ein Jahr dauert, gibt es keine Altersgrenze. Da sich Lernende im Pre-College auf das Bachelorstudium vorbereiten, für das eine gymnasiale Maturität, eine Berufsmaturität oder eine Fachmaturität erforderlich ist, erfolgt der Eintritt in der Regel nicht vor dem 18. Altersjahr. Im Niveau 4 erhalten die Lernenden wöchentlichen Instrumental- oder Gesangsunterricht in der Regel als Einzelunterricht von 90 Minuten Dauer im Hauptfach und von 40 Minuten Dauer im Nebenfach. Zu den Kursen, Workshops und Projekten, die in geeigneten Anspruchsniveaus angeboten werden, kommen solche hinzu, die gezielt auf die Aufnahmeprüfung an eine Musikhochschule und das Musikstudium vorbereiten.
Schulische Entlastung
An den anerkannten Kunst- und Sportschulen (Sekundarstufe I) sowie am Kunst- und Sportgymnasium berücksichtigt die Stundenplangestaltung die Bedürfnisse der Talente. Damit den Talenten neben dem Unterricht genügend Zeit bleibt, dauert das Kunst- und Sportgymnasium fünf statt vier Jahre (Kurzzeitgymnasium).
Falls ein Talent die Volksschule besucht, können sich die Eltern mit der Musiklehrperson und der Klassenlehrperson absprechen und ein Dispensationsgesuch einreichen. Dieses ist an die zuständige Stelle zu richten, in der Regel die Schulpflege oder die Schulleitung. Zur Abschätzung des zeitlichen Aufwands und für die Planung wird ergänzend zum Gesuch das Erstellen eines Wochenplans empfohlen. Bei wiederkehrenden Dispensationen ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Schule, der Schülerin oder dem Schüler und den Eltern ratsam. Mehr erfahren Sie auf der Website des Volksschulamts ➔. Nachstehend finden Sie die Formulare, die Sie benötigen, um ein Gesuch einzureichen:
Schulische Entlastung, Website des Volksschulamts ➔
Schulische Entlastung, Antrag pdf 80kB
Schulische Entlastung, Wochenplan pdf 72kB
Schulische Entlastung, Vereinbarung pdf 59kB
Auch talentierte Schülerinnen und Schüler an Mittelschulen sowie Lernende in der Berufsbildung können auf Gesuch vom Besuch einzelner Fächer oder einzelner Lektionen befreit werden. Bitte erkundigen Sie sich bei der betreffenden Schule oder beim Lehrbetrieb.
Schulen
Alle Musikschulen im Kanton Zürich haben den Zugang zum Förderprogramm zu gewährleisten. Musikschulen, die kein eigenes Förderprogramm führen, arbeiten mit einer Musikschule zusammen, die ein solches führt. Nachstehend sind die Schulen aufgeführt, die ein Förderprogramm führen oder den Zugang zum Förderprogramm in enger Kooperation mit einer Musikschule gewährleisten. Interessierte Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern können sich entweder bei der Musikschule ihres Wohnorts oder direkt bei einer der nachstehenden Schulen erkundigen.
Förderprogramm Region Winterthur ➔
Förderprogramm Züri-Ost ➔
Förderprogramm Zürcher Unterland ➔
Förderprogramm Knonauer Amt und Limmattal ➔
Förderprogramm Rechter Zürichsee ➔
Förderprogramm Linker Zürichsee ➔
Kunst- und Sportschule Zürich ➔
Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland ➔
Kunst- und Sportgymnasium Rämibühl ➔
Zürcher Hochschule der Künste ZHdK ➔
Downloads und Links
Verordnung über das Förderungskonzept zum Programm «Junge Talente Musik» pdf 311kB
Leitfaden «Förderprogramm Musik Kanton Zürich» pdf 2MB
Anmeldung eines jungen Talents in einem ausserkantonalen Förderprogramm pdf 544kB
Schulische Entlastung, Website des Volksschulamts ➔
Schulische Entlastung, Antrag pdf 80kB
Schulische Entlastung, Wochenplan pdf 72kB
Schulische Entlastung, Vereinbarung pdf 59kB
Förderprogramm Stadt Zürich
Anbieterin
Musikschule Konservatorium Zürich
Angebot
Niveau 1 bis Niveau 4 (Pre-College)
Anschrift
Musikschule Konservatorium Zürich MKZ
Florhofgasse 6
8001 Zürich
www.stadt-zuerich.ch/mkz
Kontakt
Seung-Yeun Huh
+41 44 413 80 10
seung-yeun.huh@zuerich.ch
Förderprogramm Region Winterthur
Anbieterin
Konservatorium Winterthur
Angeschlossene Musikschulen
Andelfingen und Umgebung, Jugendmusikschule Winterthur und Umgebung, Prova, Weinland Nord
Angebot
Niveau 1 bis Niveau 4 (Pre-College)
Anschrift
Konservatorium Winterthur
Tössertobelstrasse 1
8400 Winterthur
www.konservatorium.ch
Kontakt
Christian Ledermann
Konservatorium Winterthur
+41 52 268 15 80
christian.ledermann@konservatorium.ch
Lukas Hering
Jugendmusikschule Winterthur und Umgebung
+41 52 213 24 44
hering@jugendmusikschule.ch
Förderprogramm Züri-Ost
Anbieterin
Musikschule Zürcher Oberland MZO
Angeschlossene Musikschulen
Alato, Maur, Oetwil am See, Region Dübendorf, Uster-Greifensee, Volketswil
Angebot
Niveau 1 bis Niveau 3
Anschrift
Musikschule Zürcher Oberland MZO
Bahnhofstrasse 36
8620 Wetzikon
www.mzol.ch
Kontakt
Thomas Ineichen
+41 43 488 10 88
t.ineichen@mzol.ch
Förderprogramm Zürcher Unterland
Anbieterin
Musikschule Zürcher Unterland
Angeschlossene Musikschulen
Region Flughafen, Regionale Musikschule Regensdorf
Angebot
Niveau 1 bis Niveau 3
Anschrift
Musikschule Zürcher Unterland
Im Guss
Schaffhauserstrasse 106
8180 Bülach
www.mszu.ch
Kontakt
Urban Frey
+41 44 860 51 11
u.frey@mszu.ch
Förderprogramm Knonauer Amt und Limmattal
Anbieterin
Musikschule Knonauer Amt
Angeschlossene Musikschulen
Dietikon, Limmattal, Oetwil-Geroldswil, Schlieren, Urdorf
Angebot
Niveau 1 bis Niveau 3
Anschrift
Musikschule Knonauer Amt
Obstgartenstrasse 1
8910 Affoltern am Albis
www.mska.ch
Kontakt
Daniel Berger
+41 44 761 99 11
daniel.berger@mska.ch
Förderprogramm Rechter Zürichsee
Anbieterin
Musikschule Pfannenstiel
Angeschlossene Musikschulen
Erlenbach, Hombrechtikon, Küsnacht, Männedorf, Stäfa, Zollikon, Zumikon
Angebot
Niveau 1 bis Niveau 3
Anschrift
Musikschule Pfannenstiel
Schulhausstrasse 23
8706 Meilen
www.musikschule-pfannenstiel.ch
Kontakt
Kerstin Wiehe
+41 44 924 17 70
kerstin.wiehe@musikschule-pfannenstiel.ch
Förderprogramm Linker Zürichsee
Anbieterin
Musikschule Kilchberg-Rüschlikon
Angeschlossene Musikschulen
Adliswil-Langnau, Horgen, Thalwil-Oberrieden, Wädenswil-Richterswil
Angebot
Niveau 1 bis Niveau 3
Anschrift
Musikschule Kilchberg-Rüschlikon
Schulhasu Brunnenmoos B
Brunnenmoosstrasse 15
8802 Kilchberg
www.musikschulekilchberg-rueschlikon.ch
Kontakt
Gabriel Stampfli
+41 44 716 33 70
gabriel.stampfli@kilchberg.ch
Kunst- und Sportschule Zürich
Anschrift
Kunst- und Sportschule Zürich
Schulhaus Hohl
Hohlstrasse 68
8004 Zürich
www.kuszh.ch
Kontakt
René Scheidegger
+41 44 413 21 51
rene.scheidegger@schulen-zuerich.ch
Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland
Anschrift
Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland KuSs ZO
House of Sports
Pfäffikerstrasse 30
8610 Uster
www.kusszo.ch
Kontakt
Philip Arbenz
+41 44 942 42 72
schulleitung@kusszo.ch
Kunst- und Sportgymnasium Rämibühl
Anschrift
K+S Gymnasium Rämibühl
Rämistrasse 58
8001 Zürich
www.ksgymnasium.ch
Kontakt
Martin Schmid
+41 44 265 64 38
martin.schmid@mng.ch
Zürcher Hochschule der Künste ZHdK
Anschrift
Zürcher Hochschule der Künste
PreCollege Musik
Toni-Areal, Pfingstweidstrasse 96
8031 Zürich
www.zhdk.ch/vorbildung/precollegemusik
Kontakt
Daniel Knecht
+41 43 446 52 25
daniel.knecht@zhdk.ch