Zürcher Musikwettbewerb Teilnahmebestimmungen

1   Teilnahmeberechtigung

1.1   Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr, die im Kanton Zürich wohnen oder an einer Mitgliedsschule des Verbands Zürcher Musikschulen eingeschrieben sind. Bei Ensembles muss der Sitz des Ensembles im Kanton Zürich sein.

2   Anmeldung

2.1   Die Anmeldung hat bis zum publizierten Ende der Anmeldefrist online über die Website des Verbands Zürcher Musikschulen zu erfolgen.

2.2 Die Eingabe der Werke, die vorgetragen werden sollen, hat bis zum Ende der publizierten Frist online über die Website des Verbands Zürcher Musikschulen zu erfolgen.

2.3 Die Wettbewerbsleitung behält sich vor, Teilnehmende, deren Werkwahl ungeeignet ist, nach Rücksprache vom Wettbewerb auszuschliessen.

3   Anmeldegebühr

3.1   Die Anmeldegebühr wird bei Solovorträgen und bei Vorträgen von Ensembles bis zu sechs Mitwirkenden jedem Teilnehmenden einzeln verrechnet. Die Rechnung wird mit der Teilnahmebestätigung verschickt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

3.2 Da die Anmeldegebühr einen Teil des Administrationsaufwands deckt, kann sie im Falle einer Abmeldung nicht zurückerstattet werden.

4   Bestätigung

4.1   Die Teilnehmenden erhalten nach Ablauf der Anmeldefrist eine Teilnahmebestätigung. Die Angaben auf der Teilnahmebestätigung sind zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen sofort dem Wettbewerbssekretariat gemeldet werden.

5   Termine

5.1   Bis der Auftrittsplan vorliegt, haben die Teilnehmenden das Wettbewerbswochenende von anderen Verpflichtungen frei zu halten. Der Auftrittsplan wird fünf Wochen vor dem Wettbewerb versandt. Die darin angegebenen Auftrittszeiten können sich am Wettbewerb leicht verschieben.

5.2 Damit genügend Zeit zum Einspielen bleibt, sind die Teilnehmenden gebeten, sich 45 Minuten vor ihrem Vortrag am Informationsstand einzufinden und anzumelden. Am Informationsstand werden den Teilnehmenden die definitiven Räume zum Einspielen, für den Vortrag und das Feedback bekanntgegeben.

5.3 Wer an der Teilnahme verhindert ist, hat dies der Wettbewerbsleitung so früh wie möglich mitzuteilen.

5.4 Bis zur Publikation der Ranglisten sind die Teilnehmenden gebeten, den Tag des Finales und der Preisverleihung von anderen Verpflichtungen frei zu halten.

5.5 Der Verband Zürcher Musikschulen ist berechtigt, den Zeitpunkt des Wettbewerbs zu ändern oder auf eine Durchführung zu verzichten, falls dies aus zwingenden Gründen notwendig ist.

6   Vortrag

6.1 Jede Solistin und jeder Solist oder jedes Ensemble spielt mindestens zwei Selbstwahlstücke, die dem Schwierigkeitsgrad der Kategorie entsprechen und von unterschiedlichem Charakter sind. Ab der Stufe III müssen die beiden Stücke aus unterschiedlichen Epochen sein.

6.2   Die angegebene Spielzeit muss eingehalten werden.

6.3   Alle Teilnehmenden spielen auf ihren eigenen Instrumenten (ausgenommen sind Klavier, Cembalo und andere schwer transportierbare Instrumente)

6.4   Eine Begleitung über Tonträger ist nicht gestattet.

7   Beurteilung

7.1   Alle Vorträge werden durch eine Jury von zwei (Solowettbewerb) oder drei (Ensemblewettbewerb) Fachexperten beurteilt. Das Feedbackgespräch findet vor Bekanntgabe der erreichten Punktzahl statt. Im Feedbackgespräch werden keine Hinweise auf die spätere Rangierung gemacht.

7.2   Die erreichte Punktezahl wird in einer Rangliste festgehalten, die nach dem Wettbewerb auf der Website des Verbandes Zürcher Musikschulen publiziert wird.

7.3   Der Zürcher Musikwettbewerbs ist einem pädagogischen Auftrag verpflichtet. Zum einen wird auf eine möglichst gerechte Beurteilung der Vorträge Wert gelegt, zum anderen auf ein entwicklungsförderndes Feedback. Besonders bei virtuosen Vorträgen ist es jedoch manchmal schwierig, eine differenzierte und differenzierende Beurteilung vorzunehmen. Aus zeitlichen Gründen können weder die Jurorinnen und Juroren, noch die Wettbewerbsleitung auf abweichende Einschätzungen der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen eintreten. Die Entscheide der Jury sind endgültig und können nicht angefochten werden. Über die Beurteilung wird keine Korrespondenz geführt.

8   Rangierung

8.1   Es werden folgende Ränge verliehen: 1. Rang für 59/60 Punkte, 2. Rang für 57/58 Punkte, 3. Rang für 55/56 Punkte.

8.2 Für besondere Leistungen kann von der Jury eine Anerkennung ausgesprochen werden.

9   Finalqualifikation

9.1  Teilnehmende der Kategorien III und IV, die im 1. Rang die Maximalpunktzahl erreicht haben, nehmen am Finale teil. Alle Finalistinnen und Finalisten treten an der Preisverleihung auf.

10   Preise

10.1   Pro Kategorie und Solistin, Solist oder Ensemble kann ein 1./2./3. Preis in der Höhe von CHF 1‘000/400/300 verliehen werden.

11   Öffentlichkeit

11.1   Die Vorträge der Teilnehmenden sind öffentlich. Zuhörerinnen und Zuhörer sind willkommen.

11.2   Beim Feedbackgespräch ist – neben  den Teilnehmenden und der Jury – die Musiklehrperson oder die Leitungsperson des Ensembles zugegen. Zudem dürfen sich die Teilnehmenden von den Eltern oder einer Person ihrer Wahl begleiten lassen. Über die Teilnahme weiterer Personen entscheidet die Jury.

11.3   Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden ein, dass der Verband Zürcher Musikschulen die während dem Wettbewerb entstandenen Ton- und Bildaufzeichnungen auf seiner Website publiziert.

12   Schlussbemerkung

12.1   Mit der Anmeldung haben die Teilnehmenden bestätigt,  dass sie mit den vorliegenden Teilnahmebestimmungen einverstanden sind. Bei Nichteinhaltung behält sich der Verband Zürcher Musikschulen vor, die betreffende Teilnehmerin oder den betreffenden Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschliessen.