Zürcher Musikwettbewerb Teilnahmebestimmungen
1 Teilnahmeberechtigung
1.1 Teilnahmeberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 20. Altersjahr (Solistinnen und Solisten) beziehungsweise bis zum 25. Altersjahr (Mitwirkende in Ensembles), die im Kanton Zürich wohnen oder an einer Mitgliedsschule des Verbands Zürcher Musikschulen eingeschrieben sind. Ausgeschlossen sind Musikstudierende.
2 Anmeldung
2.1 Die Anmeldung hat bis zum publizierten Ende der Anmeldefrist online über die Website des Verbands Zürcher Musikschulen zu erfolgen.
2.2 Die Eingabe der Werke, die vorgetragen werden sollen, hat bis zum Ende der publizierten Frist online über die Website des Verbands Zürcher Musikschulen zu erfolgen.
2.3 Die Wettbewerbsleitung behält sich vor, Teilnehmende, deren Werkwahl ungeeignet ist, nach Rücksprache mit diesen vom Wettbewerb auszuschliessen.
3 Anmeldegebühr
3.1 Die Anmeldegebühren werden von der Wettbewerbsleitung festgelegt und bei der Anmeldung online erhoben. Die Teilnehmenden erhalten die Bestätigung ihrer Anmeldung und Zahlung per Mail. Ensembles ab sechs Mitwirkenden erhalten zudem einen Zahlungsbeleg per separater Mail.
3.2 Da die Anmeldegebühr einen Teil des Administrationsaufwands deckt, kann sie im Falle einer Abmeldung nicht zurückerstattet werden.
4 Bestätigung
4.1 Die Teilnehmenden erhalten nach Ablauf der Anmeldefrist eine Teilnahmebestätigung. Die Angaben auf der Teilnahmebestätigung sind zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen sofort dem Wettbewerbssekretariat gemeldet werden.
5 Termine
5.1 Bis der Auftrittsplan vorliegt, haben die Teilnehmenden das Wettbewerbswochenende von anderen Verpflichtungen frei zu halten. Der Auftrittsplan wird fünf Wochen vor dem Wettbewerb versandt. Die darin angegebenen Auftrittszeiten können sich am Wettbewerb leicht verschieben.
5.2 Damit genügend Zeit zum Einspielen bleibt, sind die Teilnehmenden gebeten, sich 45 Minuten vor ihrem Vortrag am Informationsstand einzufinden und anzumelden. Am Informationsstand werden den Teilnehmenden die definitiven Räume zum Einspielen, für den Vortrag und das Feedback bekanntgegeben.
5.3 Wer an der Teilnahme verhindert ist, hat dies der Wettbewerbsleitung so früh wie möglich mitzuteilen.
5.4 Bis zur Publikation der Ranglisten sind die Teilnehmenden gebeten, den Tag des Finales und der Preisverleihung von anderen Verpflichtungen frei zu halten.
5.5 Der Verband Zürcher Musikschulen ist berechtigt, den Zeitpunkt des Wettbewerbs zu ändern oder auf eine Durchführung zu verzichten, falls dies aus zwingenden Gründen notwendig ist.
6 Vortrag
6.1. Die Teilnehmenden werden der ihrem Alter entsprechenden Kategorie zugeteilt. Bei Ensembles ist das Durchschnittsalter massgebend. Die Kategorien sind:
Kategorie I: Solistinnen und Solisten im Alter von 10 Jahren oder jünger, Ensembles mit einem Durchschnittsalter von 10 Jahren oder jünger
Kategorie II: Solistinnen und Solisten im Alter von 11 bis 13 Jahren, Ensembles mit einem Durchschnittsalter von 11 bis 13 Jahren
Kategorie III: Solistinnen und Solisten im Alter von 14 bis 16 Jahren, Ensembles mit einem Durchschnittsalter von 14 bis 16 Jahren
Kategorie IV: Solistinnen und Solisten im Alter von 17 bis 20 Jahren, Ensembles mit einem Durchschnittsalter von 17 bis 20 Jahren
6.2 Die Wettbewerbsleitung behält sich bei zu wenigen Anmeldungen vor, eine Kategorie zu annullieren. Die Teilnehmenden haben dann die Möglichkeit, in der nächsthöheren Kategorie vorzutragen.
6.3 Jede Solistin und jeder Solist oder jedes Ensemble spielt mindestens zwei Selbstwahlstücke, die dem Schwierigkeitsgrad der Kategorie entsprechen und von unterschiedlichem Charakter sind. Ab der Stufe III müssen die beiden Stücke aus unterschiedlichen Epochen sein.
6.4 Die nachstehenden Spielzeiten müssen eingehalten werden:
Kategorie I: Spielzeit 4 bis 8 Minuten
Kategorie II: Spielzeit 5 bis 10 Minuten
Kategorie III: Spielzeit 7 bis 13 Minuten
Kategorie IV: Spielzeit 10 bis 15 Minuten
6.5 Alle Teilnehmenden spielen auf ihren eigenen Instrumenten (ausgenommen sind Klavier, Cembalo und andere schwer transportierbare Instrumente).
6.6 Eine Begleitung über Tonträger ist nicht gestattet.
7 Beurteilung
7.1. Der Zürcher Musikwettbewerbs ist einem pädagogischen Auftrag verpflichtet. Zum einen wird auf eine möglichst gerechte Beurteilung der Vorträge Wert gelegt, zum anderen auf ein entwicklungsförderndes Feedback. Besonders bei virtuosen Vorträgen ist es jedoch manchmal schwierig, eine differenzierte und differenzierende Beurteilung vorzunehmen. Aus zeitlichen Gründen können weder die Jurorinnen und Juroren, noch die Wettbewerbsleitung auf abweichende Einschätzungen der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen eintreten. Die Entscheide der Jury sind endgültig und können nicht angefochten werden. Über die Beurteilung wird keine Korrespondenz geführt.
7.2. Alle Vorträge werden durch eine Jury von zwei oder drei Fachexperten beurteilt. Die erreichte Punktzahl wird den Teilnehmenden beim Feedbackgespräch bekanntgegeben.
7.3 Die erreichte Punktezahl wird in einer Rangliste festgehalten, die nach dem Wettbewerb auf der Website des Verbandes Zürcher Musikschulen publiziert wird.
8 Rangierung
8.1. Es werden folgende Ränge verliehen:
1. Rang: für 59 oder 60 Punkte
2. Rang: für 57 oder 58 Punkte
3. Rang: für 55 oder 56 Punkte
8.2 Für besondere Leistungen kann von der Jury eine Anerkennung ausgesprochen werden.
9 Finalqualifikation
9.1 Teilnehmende der Kategorien III und IV, die im 1. Rang die Maximalpunktzahl erreicht haben (60 Punkte), nehmen am Finale teil. Alle Finalistinnen und Finalisten treten an der Preisverleihung auf.
10 Preise
10.1. Pro Kategorie und Solistin, Solist oder Ensemble kann ein 1., 2. oder 3. Preis verliehen werden. Für diese Preise wird den Teilnehmenden ein Geldbetrag ausbezahlt, der jährlich von der Wettbewerbsleitung festgelegt wird. Zudem werden von Dritten in Aussicht gestellte Sonderpreise vergeben.
11 Öffentlichkeit
11.1. Die Vorträge der Teilnehmenden sind öffentlich. Zuhörerinnen und Zuhörer sind willkommen.
11.2 Beim Feedbackgespräch ist – neben den Teilnehmenden und der Jury – die Musiklehrperson oder die Leitungsperson des Ensembles zugegen. Zudem dürfen sich die Teilnehmenden von den Eltern oder einer Person ihrer Wahl begleiten lassen. Über die Teilnahme weiterer Personen entscheidet die Jury.
11.3 Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden ein, dass der Verband Zürcher Musikschulen die während dem Wettbewerb entstandenen Ton- und Bildaufzeichnungen auf seiner Website publiziert.
12 Schlussbemerkung
12.1 Mit der Anmeldung haben die Teilnehmenden bestätigt, dass sie mit den vorliegenden Teilnahmebestimmungen einverstanden sind. Bei Nichteinhaltung behält sich der Verband Zürcher Musikschulen vor, die betreffende Teilnehmerin oder den betreffenden Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschliessen.