Musikschulen

Gesetzliche Grundlagen

Schulwechsel

Statistik

Schülerzahlen

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die einzeln oder zu zweit Instrumental- oder Vokalunterricht erhalten, nahm in den letzten Jahren geringfügig zu. Die Zahl der Mitwirkenden in Chören, Orchestern und anderen Ensembles nahm seit dem Schuljahr 2022/23 ebenfalls zu. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Musikalischen Grundbildung verzeichnete hingegen im Schuljahr 2024/25 gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang.

Der Anteil der Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe I, die Instrumental- und Vokalunterricht in Anspruch nehmen, ist gegenüber dem vergangenen Schuljahr gleich geblieben. Die Zahl der Musikschülerinnen und -schüler ist seit Jahren konstant.

Musiklehrpersonen

Der Anteil der Musiklehrpersonen ohne ein anerkanntes Diplom nahm im Vergleich zum Vorjahr geringfügig zu. Im Schuljahr 2024/2025 betrug er 4.6 %.

Fachbelegungen

Anhand der Fachbelegungen lassen sich folgende Trends erkennen. Schwache Abnahme der Nachfrage: Gitarre, Violoncello und Kontrabass, Elektronische Tasteninstrumente. Stabile Nachfrage: Violine und Viola, E-Gitarre und E-Bass, Blockflöte, Querflöte. Zunahme der Nachfrage: Klavier, Schlagzeug und Perkussion, Gesang, Saxofon.

Die Fachbelegungen von Gruppen, Chören, Orchestern und anderen Formationen werden erst seit 2022/2023 detailliert erhoben. Im Schuljahr 2024/25 wurde das Klassenmusizieren stärker nachgefragt.

Aufwand

Im Betrachtungszeitraum von 2014 bis 2024 ist der Lohnaufwand für Musiklehrpersonen (Angebote Musikschule und Musikalische Grundbildung) um CHF 24.2 Mio. gestiegen. Der Lohnaufwand für die Schulleitung und Schulverwaltung stieg um CHF 3.1 Mio. Die Sozialleistungen erhöhten sich um CHF 6.9 Mio. Die Zunahme des Lohn- und Lohnnebenaufwands betrug somit CHF 34.2 Mio., die aller anderen Aufwände CHF 6.7 Mio.

Der Lohn- und Lohnnebenaufwand machte 2024 rund 88.1 % des Gesamtaufwands (ohne Raumaufwand) aus.

Ertrag

Der Gesamtbetrag, den die Gemeinden 2024 für die Musikschulen aufzuwenden hatten, setzt sich aus den eigentlichen Gemeindebeiträgen von rund CHF 87.3 Mio. und den Entschädigungen für die Musikalische Grundbildung von rund CHF 24.4 Mio. zusammen. Letztere sind in «Andere Erträge» enthalten. Im Betrachtungszeitraum von 2014 bis 2024 stiegen die Aufwendungen der Gemeinden um CHF 26 Mio. Davon fallen rund CHF 15 Mio. auf die Musikalische
Grundbildung an. Die Elternbeiträge stiegen um rund CHF 2.7 Mio.

Im Hinblick auf die Berechnung des Kantonsbeitrags gemäss neuem Musikschulgesetz wurden die Erträge verschiedener Musikschulen für die Bereitstellung der Musikalischen Grundbildung ab 2021 differenzierter als in früheren Jahren erhoben. Daraus resultiert eine Verschiebung von den Gemeindebeiträgen zu den anderen Erträgen. Letztere beinhalten die Erträge der Musikalischen Grundbildung.

Downloads und Links