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WEISUNG DER BILDUNGSDIREKTION Auf Weisung der Bildungsdirektion gilt an der Volksschule ab dem 25. Januar eine ausgeweitete Maskentragepflicht. Neu müssen Schülerinnen und Schüler ab der 4. Primarklasse während des Unterrichts eine Schutzmaske tragen. Naheliegenderweise orientieren sich auch die Musikschulen an dieser Weisung. Der Verband Zürcher Musikschulen hat das Schutzkonzept für Musikschulen deshalb aktualisiert. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs.
Der Verband Zürcher Musikschulen hat sich am 2. November mit einem offenen Brief an den Bundesrat gewandt. Grund ist das Verbot von Proben und Veranstaltungen mit Sängerinnen und Sängern, das der Bundesrat in die Covid-19-Verordnung aufgenommen hat. Im Kanton Zürich halten sich die Musikschulen an ein strenges Schutzkonzept. Die Bestimmungen zur Maskentragepflicht, zum Distanzhalten, zur Raumgrösse, zur Lüftung und so weiter bieten reichlich Schutz für singende Lernende und Lehrende. Der Verband bietet seine Hilfe an, beim Formulieren und Umsetzen weiterer sinnvoller Massnahmen, ersucht den Bundesrat indessen, von seinem rigorosen Verbot Abstand zu nehmen. Den offenen Brief im Wortlaut finden Sie unten, ebenso das Antwortschreiben des Bundesamts für Gesundheit. Aus letzterem geht hervor, dass die Bundesbehörden nicht bereit sind, auf unser Anliegen und unser Angebot einzutreten – schade. Selbstredend wird der Verband Zürcher Musikschulen keine Chance verstreichen lassen, auf eine Wiedererwägung hinzuwirken.
Der Gegenvorschlag des Kantonsrats für ein neues Musikschulgesetz unterstand dem fakultativen Referendum. Die 60-tägige Referendumsfrist verstrich ungenutzt. Der Einführung des Gesetzes (Gegenvorschlag des Kantonsrats) steht somit nichts mehr im Wege. Darüber, wie es mit der Erarbeitung einer tragfähigen Verordnung weitergeht, halten wir Sie auf dem Laufenden. |
Agenda
Verbandstermine
Freitag, 4. Juni 2021 (R0221)
Freitag, 19. März 2021
Mittwoch, 19. Mai 2021 |