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BESCHEIDENE LOCKERUNGEN DES Am 14. April informierte der Bundesrat über vorsichtige Lockerungen des Covid-19-Regimes und publizierte die entsprechenden Änderungen der Covid-19-Verordnung in der besonderen Lage. Bedauerlicherweise haben diese Änderungen für die Musikschulen kaum Lockerungen zur Folge. Zwar dürfen Unterrichtsanlässe, Proben und Kurse neu mit 15 mitwirkenden Erwachsenen durchgeführt werden, statt nur mit fünf. Sobald jedoch gesungen oder mit Blasinstrumenten musiziert wird, haben sich die Anforderungen an die Raumgrösse deutlich verschärft. Für jeden Erwachsenen muss eine Fläche von mindestens 25 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Veranstaltungen mit Publikum bleiben den Musikschulen weiterhin untersagt. Das Schutzkonzept des Verbands Zürcher Musikschulen wurde aktualisiert und liegt nun in der 9. Ausgabe vor. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs.
Der Gegenvorschlag des Kantonsrats für ein neues Musikschulgesetz unterstand dem fakultativen Referendum. Die 60-tägige Referendumsfrist verstrich ungenutzt. Der Einführung des Gesetzes (Gegenvorschlag des Kantonsrats) steht somit nichts mehr im Wege. Darüber, wie es mit der Erarbeitung einer tragfähigen Verordnung weitergeht, halten wir Sie auf dem Laufenden. |
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Verbandstermine
Freitag, 4. Juni 2021 (R0221)
Mittwoch, 19. Mai 2021 |